Während RehaStep erhalten Sie …
- Übergangsgeld
- Fahrtkostenerstattung
- Verpflegungsgeld
Während Ihrer Zeit bei RehaStep sind Sie finanziell abgesichert.
Von Ihrem Leistungsträger (Deutsche Rentenversicherung, Arbeitsagentur, Berufsgenossenschaft) erhalten Sie Übergangsgeld. Auskunft über Höhe, Auszahlung und weitere Fragen bezüglich des Übergangsgeldes erteilt Ihr Leistungsträger. Zusätzlich übernimmt Ihr Leistungsträger die Beiträge für die Sozialversicherung.
Die Kosten zur Anfahrt zu RehaStep, zum Praktikumsort oder zu einer Qualifizierungsmaßnahme im Rahmen von RehaStep werden Ihnen gemäß den Vorgaben der Leistungsträger erstattet. Weitere Fahrtkosten (z.B. Fahrten zu Vorstellungsgesprächen etc.) erstatten wir Ihnen.
Ein voller Bauch studiert nicht gerne – ein leerer aber schon gar nicht! Daher haben Sie Anspruch auf eine Verpflegung während Ihrer Zeit bei RehaStep. Da wir keine Kantine in unseren Filialen vor Ort haben, bekommen Sie einen Pauschalbetrag pro Anwesenheitstag ausgezahlt.